AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Vonhoegen Zerspanung

1. Geltungsbereich


Für alle durch uns übernommenen Aufträge gelten die nachstehenden Geschäftsbedingungen.
Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle unsere zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber.
Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden von uns nicht anerkannt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir die Lieferung der Kaufsache in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Geschäftsbedingungen des Auftraggebers vorbehaltlos ausführen.
Individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber haben Vorrang vor unseren Verkaufsbedingungen. Der Inhalt der individuellen Vereinbarung kann nur durch einen Vertrag in Schriftform oder durch unsere schriftliche Bestätigung nachgewiesen werden.
Für den Umfang der Leistung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.
Eine Verweisung auf gesetzliche Bestimmungen im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen hat lediglich klarstellenden Charakter.


2. Angebote und Angebotsunterlagen


Der Auftraggeber erhält nach Anfrage / Bestellung ein Angebot, an das wir uns für die Dauer von 14 Tagen ab Angebotsdatum gebunden sehen. Nimmt der Auftraggeber das Angebot nicht binnen dieser 14 Tage an, ist es hinfällig. Ein Vertrag kommt nur bei Annahme unseres Angebots durch verbindliche Auftragserteilung des Auftraggebers binnen der vorbezeichneten 14 Tage zustande.
Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts – und Maßangaben sind im Rahmen üblicher technischer Toleranzen / Abweichungen verbindlich.
Angebotsunterlagen und hier insbesondere von uns erstellte Zeichnungen, Beschreibungen und Dateien jeglicher Art unterliegen dem Urheberschutz und verbleiben in unserem Eigentum. Unsere Angebotsunterlagen, Zeichnungen, Beschreibungen, Muster und Kostenvoranschläge dürfen ohne unsere Genehmigung weder weitergegeben, veröffentlicht, vervielfältigt noch sonst wie Dritten zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen sind die Unterlagen ohne Zurückhaltung von Kopien zurückzugeben.
Wir verpflichten uns, vom Abnehmer als vertraulich bezeichnete Pläne ohne dessen Zustimmung Dritten nicht zugänglich zu machen.
Behördliche oder sonstige Genehmigungen sind vom Auftraggeber selbst und auf eigene Kosten zu beschaffen.


3. Preise – Zahlungsbedingungen


Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“, d.h. ohne ggfs. erforderliche Verpackung und Versand. Diese werden gesondert in Rechnung gestellt.
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der vereinbarte Preis netto (ohne Abzug) innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.
Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.


4. Versand und Gefahrenübergang


Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht auf den Auftraggeber im Rahmen des Versendungskaufs mit der Übergabe an den Spediteur, den Frachtführermoder oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person über.
Ist die Kaufsache vom Auftraggeber abzuholen, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit Aussonderung bzw. Bereitstellung der Ware und Mitteilung, dass die Kaufsache abgeholt werden kann, auf den Auftraggeber über.
Rücksendungen bedürfen einer ausdrücklichen vorherige Vereinbarungen. Ohne eine solche werden Rücksendungen nicht angenommen.
Bei Versand sind wir berechtigt, die Art der Versendung, insbesondere das Transportunternehmen, den Versandweg und die Verpackung selbst zu bestimmen. Die Kosten hierfür trägt der Auftraggeber, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.


5. Lieferung


Die Lieferzeit vereinbaren wir individuell oder geben sie in der Auftragsbestätigung an.
Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Auftraggebers (Beschaffen von Unterlagen und Genehmigungen, Freigaben, Eingang von vereinbarter Anzahlung etc.) voraus. Kommt es diesbezüglich zu Verzögerungen, verlängert sich die Lieferzeit angemessen.
Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn der Lieferung das Werk bis zu ihrem Ablauf verlassen hat oder dem Auftraggeber die Bereitstellung zur Abholung mitgeteilt worden ist.
Die Lieferfrist verlängert sich ebenfalls angemessen bei höherer Gewalt und ggfs. hiermit einhergehenden Maßnahmen, bei Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt sonstiger unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Einflusses liegen, soweit sie sich nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des auswirken. Treten diese Umstände bei einem Unterlieferanten von uns ein, gilt eben ausgeführtes entsprechend. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden dem Auftraggeber schnellstmöglich mitgeteilt. Sollten diese Hindernisse länger als vier Monate andauern oder die beauftragte Leistung auf Dauer unmöglich machen, steht uns das Recht zu, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall ist der Auftraggeber von uns sofort über die Unmöglichkeit zu informieren und eine bereits erbrachte Gegenleistung unverzüglich zurückzuerstatten.
Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Auftraggeber zumutbar sind.
Die angelieferte Kaufsache ist vom Auftraggeber auch dann entgegenzunehmen, wenn sie unwesentliche Mängel aufweist.
Im Falle des Annahmeverzuges auf Seiten des Auftraggebers oder einer schuldhaften Verletzung seiner Mitwirkungspflichten sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen.


6. Auftragsstornierung/Auftragsreduzierung


Sollte es durch das Verschulden des Auftraggebers nicht zur Fertigstellung oder Lieferung der Leistung kommen, bleibt die Verpflichtung des Auftraggebers zum Ausgleich der vereinbarte Vergütung bestehen.
Von unserem Angebot abweichende Änderungswünsche des Auftragsgebers – auch eine Reduzierung von Mengen – stellen eine neue Bestellanfrage dar, keine Annahme unseres Angebots. Der Auftraggeber erhält in diesem Fall ein neues Angebot, welches er gemäß Ziffer 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen binnen 14 Tagen annehmen kann.


7. Mängelhaftung


Mängelansprüche des Auftraggebers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Ist die gelieferte Ware mangelhaft, ist der Auftraggeber nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Auftraggeber Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.
Die Vorschriften der §§ 478, 479 BGB bleibt hiervon unberührt.


8. Gesamthaftung


Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.


9. Eigentumsvorbehalt


Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache vor, bis sämtliche Forderungen des Auftraggebers aus der Geschäftsverbindung beglichen sind.
Der Auftraggeber darf den Liefergegenstand vor vollständiger Zahlung weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat er uns unverzüglich davon zu benachrichtigen.
Der Auftraggeber ist berechtigt die Kaufsache im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsgangs weiterzuverkaufen. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen gegen Dritte ab, die ihm aus der Weiterveräußerung erwachsen. Der Auftraggeber bleibt auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Unsere Befugnis die Forderung selbst einzuziehen bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung solange nicht einzuziehen, solange der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt.


10. Patente, Urheberrechte und Datenschutz


An Zeichnungen, Entwürfen, Beschreibungen, Fertigungsunterlagen, Programmen und Gleichartigem behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Die Herausgabe von bei uns erstellten Fertigungsunterlagen und Dateien ist grundsätzlich ausgeschlossen. Abweichendes muss zwingend vor Auftragsvergabe genau detailliert und schriftlich definiert sein.
Ohne unsere schriftliche Einwilligung dürfen Informationen von uns Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Das Vervielfältigen jedweder Art ist ohne unsere ausdrückliche Einwilligung ebenfalls untersagt.
Auf unser Verlangen hin sind alle Unterlagen unverzüglich an uns zurückzugeben.
Führt die Benutzung der Kaufsache zur Verletzung von Schutzrechten, welche wir zu vertreten haben, sind wir verpflichtet und berechtigt, die Kaufsache in der Gestalt zu modifizieren, dass die Schutzrechtsverletzung nicht mehr besteht. Ist dies innerhalb einer angemessenen Frist oder zu wirtschaftlich zumutbaren Bedingungen nicht möglich, sind beide Parteien zum Rücktritt berechtigt.
Gemäß § 26 Datenschutzgesetz weisen wir darauf hin, dass wir Ihre Daten soweit notwendig und zulässig speichern.


11. Gerichtsstand – Erfüllungsort


Sofern der Auftraggeber Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.